Februar 6, 2019

AGB

 

 

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, bilden auch im Falle abweichender Vereinbarungen der Vertragsparteien insoweit den Vertragsinhalt, als sie durch solche abweichende Vereinbarungen nicht unmittelbar betroffen sind. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allge­meinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die ein integrierender Bestandteil jedes von uns abgeschlossenen Vertrages sind. Alle etwa hiervon abweichenden Verein­barungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und seitens unserer Gesellschaft der firmenmäßigen Fertigung.

Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen Zusagen und Nebenabreden von bzw. unseren Außen­dienst- und anderen Mitarbeitern werden für uns erst bindend, wenn sie von uns durch die hierzu nach einschlägigen Vorschriften befugten Organe bestätigt werden

  1. Angebotsbedingungen

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich Die Preise gelten ab Werk und sind veränderlich, sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer

  1. Auftragsbedingungen

Der Käufer hat die Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu überprüfen ist der Käufer mit technischen oder kaufmännischen Details der Auftragsbestätigung oder mit Punkten unserer allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht einverstanden, so müssen uns seine Einsprüche innerhalb von acht Tagen nach Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung plus Postweg schriftlich zugegangen sein. Liegt uns inner­halb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme des Käufers vor. So betrachten wir die Auftragsbestätigung samt deren Beilagen und die darin angeführten Bedingungen als vom Käufer angenommen.

Erteilte Aufträge können nur storniert werden, wenn dazu das schriftliche Einverständnis unserer Geschäftsführung vorliegt. Stimmt unsere Geschäftsführung einer Auftragsstor­nierung nicht zu, so haben wir das Recht, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Stimmt unsere Geschäftsführung einer Auftragsstornierung zu, so verrechnen wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche oder Vereinbarungen eine Stornogebühr von 30% des Verkaufspreises Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers Können nach Auftragsbestätigung nur dann berücksichtigt werden, wenn mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde. Sie rechtfertigen jedoch in jedem Fall einen Mehrpreis und eine Verlängerung der Lieferzeit. Der in der Auftragsbestätigung angeführte voraussichtliche Liefertermin ist unverbindlich. Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Alle bekanntgegebenen und vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen gelten vorbehalten unvorhergesehener Ereignisse und Hindernisse. Gleichviel, ob diese In unserem Werk selbst oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Streik, Schwierigkeiten in der Beschaffung von Material, soweit diese Hindernisse auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheb­lichem Einfluss sind. Der Käufer bleibt nach der Behebung derartiger Hindernisse zur Abnahme verpflichtet.

Bei Überschreitung der Lieferzeit muss uns der Käufer mittels Einschreibebrief eine

angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen einräumen.

Verzögerungen in der Auslieferung berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurück-

Zutreten und /oder Ersatz jeder Art für irgendwelchen daraus entstandenen Schaden zu

verlangen.

  1. Lieferbedingungen

Damit etwaige Ersatzansprüche gegenüber Bahn oder Spediteur nicht gefährdet werden, hat der Empfänger alle eingehenden Waren sofort bei Empfang zu überprüfen und einen festgestellten Verlust oder eine Beschädigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen und unabhängig davon von den zuständigen Organen des Frächters eine Tatbestandsauf­nahme zu verlangen.

Der Empfänger hat alle Waren bei Eintreffen hinsichtlich Zustand und Vollständigkeit zu überprüfen, die Waren zu übernehmen und eventuelle Beschädigungen oder Verluste auf dem zur Sendung gehörenden Liefer- und Gegenschein anzuführen, zu unterschrei­ben und vom Spediteur (Lieferanten) bestätigen zu lassen.

  1. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an eines der von uns angeführten Bankkonten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person erfolgen. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen, (Kompensa­tionsverbot) oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche oder Mängelrügen die Zahlung ganz oder teilweise zurück zuhalten. Gegenforderungen und Gewährleistungs­ansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden Bei Aufträgen auf Abruf erfolgt die Rechnungslegung mil dem Tag der Anzeige der Versandbereitschaft, wobei die vereinbarte Zahlungskondition zur Anwendung gelangt. Sind Teilzahlungen oder Ratenzahlungen vereinbart, so tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer mit einer Teilzahlung oder Rate länger als eine Woche im Verzug ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen.

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine, bei Zahlungseinstellung wird unsere gesamte Forderung sofort fällig. Vom Käufer sind uns alle Mahn- und Inkasso­spesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen verrechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über die Liefergegenstände vor vollstän­diger Bezahlung des Kaufpreises ist unstatthaft. Sollten Liefergegenstände gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden, so ist der Käufer verpflichtet, sofort auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns sofort durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen sind wir berechtigt, den Eigentumsvorbehalt  geltend zu machen.

  1. Verzug und Nichterfüllung

Nimmt der Käufer die Ware ohne hinreichenden Grund nicht ab, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Stornogebühr und Schadenersatz zu verlangen.

Für den Fall der Nichterfüllung oder eines Stornos des Kaufvertrages durch den Käufer sind wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, den vollen entgangenen Bruttoge­winn einschließlich aller Barauslagen, jedoch mindestens 30% des Kaufpreises zu fordern. Sind Teile des Auftrages bereits in Fertigung oder fertiggestellt, so müssen diese darüber hinaus zum anteiligen Kaufpreis vom Käufer abgenommen werden.

  1. Geltendmachung von Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen

Der Käufer hat unmittelbar nach Erhalt den Kaufgegenstand einer eingehenden Überprü­fung zu unterziehen, welche die Funktionsfähigkeit aller Teile zu umfassen hat. Beanstandungen und Mängelrügen sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen.

  1. Retouren und Umtausch

Der Käufer kann bestellte und bereits gelieferte Ware nur dann auf seine Kosten zum Umtausch oder zur teilweisen oder gänzlichen Gutschrift an uns zurückgeben, wenn er hierzu vorher eine ausdrückliche firmenmäßig gefertigte Zustimmung unserer Gesell­schaft erhalten hat.

Ohne Vorweis dieser schriftlichen Zustimmung werden keinerlei Retourwaren von uns oder unseren Beauftragten übernommen.

  1. Gewährleistungsbedingungen

Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit und für die zugesicherten Eigenschaften unserer Ware, für Fremdfabrikate, jedoch nur im Rahmen der uns von Vorlieferanten eingeräum­ten Gewährleistungen. Geringfügige Abweichungen von den in Prospekten und Auftrags­papieren angeführten Maßen, Gewichten und Ausführungen können jedoch nicht rechtswirksam beanstandet werden.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Waren, die ganz allgemein unsachgemäß behandelt, verwendet, gepflegt, gewartet, einer übermäßigen Beanspruchung unterwor­fen oder an welchen ohne unsere Einwilligung Reparaturversuche unternommen worden sind.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schaden infolge natürlicher Abnutzung. Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen unserer Gewährleistungspflicht gegeben sind, trifft in jedem Fall den Käufer.

Wir sind aufgrund unserer Gewährleistung nur verpflichtet, nach unserer Wahl Verbesse­rungen zu leisten oder neu zu liefern. Die Gewährleistung schließt jeden weiteren Anspruch des Käufers, wie Schadenersatz, Auflösung des Kaufvertrages, Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Verdienstentgang, etc. aus.

Wir verpflichten uns, auf ausdrückliche Anforderungen des Käufers hin, alle Teile, die während der Gewährleistungsfrist nachweislich infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl Instand zu setzen oder zu ersetzen.

Wir leisten nur Gewähr, wenn der Gewährleistungsberechtigte die ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, termingerecht erfüllt.

Unsere Mängelhaftung ist aus dieser Gewährleistung beschränkt. Darüber hinausgehende, aus welchem Rechtsgrund immer erhobene Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden oder sonstiger Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das zu bearbeitende Material einer Eingangskontrolle und damit Prüfung zu unterziehen. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht einwandfreies Material beigestellt hat oder die behandelten Werkstücke nicht entsprechend ihren Qualitätsbedingungen vom Kunden eingesetzt werden.

Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf einer Bearbeitung oder ist das zur Oberflächenbehandlung angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht geeignet, nimmt der Auftragnehmer wir keine Gewähr für eine bestimmte Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde Eigenschaften der aufgetragenen Schicht, soweit eine Mangelhaftigkeit auf die Ungeeignetheit des Materials zurückzuführen ist und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns beruht.

 

  1. Anerkennung

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die vorgenannten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Wir treten nur mit Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes in Geschäfts­verbindung. Der Käufer erklärt ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des Konsumenten- Schutzgesetzes zu sein und bestellte Waren und Leistungen als Kaufmann zu gewerbli­chen Zwecken zu beziehen.

Der Käufer, welcher uns gegenüber in diesem Punkt unrichtige Angaben gemacht hat, haftet für allen Nachteil, welcher hieraus erwächst.

  1. Erfüllung und Gerichtsstand

Ais Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird ausdrücklich Vöcklabruck vereinbart. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für Vöcklabruck sachlich zuständige Gericht vereinbart.

  1. Geltung österreichischen Rechtes

Für Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern gilt ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes als vereinbart.